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Channel: Kommentare zu: Besser doch nicht rechtschutzversichert?
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Von: RA Munzinger

Dem kann ich mich nur anschließen.

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Von: RA Kuemmerle

Dem Autor ist uneingeschränkt zuzustimmen, dass rechtsschutzversicherte Mandate im Arbeitsaufwand umfangreicher geworden sind. Stichwort, Deckungszusagen nur noch getrennt für die außergerichtliche und...

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Von: RA Pießkalla

Verehrte Kollegen, ob die Schlussfolgerungen des Kollegen Schmeilzl zutreffen oder nicht, lässt sich nur schwer pauschal beantworten. Seine Analyse zu der Negativentwicklung seit 2004 teile ich. Die...

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Von: RA Witopil

@ RA Kuemmerle …. der Kollege meint das Passiv-Legitimationsverhältnis der eigenen Haftpflichtversicherung. Das hat nichts mit den Aktivprozessen des RSV-versicherten Mandanten zu tun. Aber über das...

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Von: RA Witopil

@ RA Pießkalla Zitat: „Welcher Anwalt, der mit einem Versicherer Rationalisierungsabkommen trifft, kann eigentlich seinen Mandanten objektiv gegen die Versicherung vertreten, wenn sie einmal...

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Von: RA Pießkalla

@ RA Witopil: Ich nehme Ihre Aussage als Zustimmung, dass es da ein kleines Problem mit den gegenläufigen Interessen geben könnte…

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Von: RA Witopil

@ RA Pießkalla Durchaus. Denn was da hinter dem Rücken des Mandanten passiert, ist auch vertragsrechtlich nicht i.O. Die Vereinbarung zwischen dem RA und der RSV wirkt zunächst nur inter pares. Wenn...

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